Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pink Orbit GmbH

Allgemeines

Das Unternehmen Pink Orbit GmbH mit Firmensitz 1160 Wien, Hasnerstraße 123 bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlich geführten Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden. 

1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten für sämtliche Arbeitskräfteüberlassungen, Arbeitskräftebereitstellungen, Consulting-Leistungen und Dienstleistungen durch die Pink Orbit GmbH. 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen und mündlichen Verträge bzw. Vereinbarungen, die von Pink Orbit GmbH mit ihren Kunden abgeschlossen werden.

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Pink Orbit GmbH und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.

Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung nicht nur für das erstmalig abgeschlossene Rechtsgeschäft, sondern ausdrücklich auch für alle weiteren Geschäfte, insbesondere für alle Folge und Zusatzaufträge einer fortlaufenden Geschäftsbeziehung. Diese AGB behalten auch dann ihre Wirksamkeit, wenn die Pink Orbit GmbH über einen ursprünglich vereinbarten Endtermin hinaus Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Auch gelten die AGB ausdrücklich für jene Überlassungsverhältnisse, die formlos zustande gekommen sind, etwa wenn die Anforderung von Arbeitskräften mündlich erfolgt ist. 

Von diesen AGB abweichende Bestimmungen und ergänzende Vereinbarungen (Nebenabreden) sind nur dann wirksam, wenn die Pink Orbit GmbH diesen schriftlich zugestimmt hat. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen Pink Orbit GmbH und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

Mit Vertragsabschluss, spätestens mit Inanspruchnahme der Leistung, gelten die AGB als angenommen und werden Bestandteil des Vertrages zwischen Pink Orbit GmbH und dem Kunden. Hiervon abweichende AGB des Kunden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von Pink Orbit GmbH ausdrücklich anerkannt werden.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebotes zustande. Die Angebote der Pink Orbit GmbH sind freibleibend und basieren auf der tagesaktuellen Kostensituation.

2.2. Ein Angebot der Pink Orbit GmbH wird von einem Kunden bzw. seinem Erfüllungsgehilfen angenommen durch:

– schriftliche (z.B. per Brief oder E-Mail) oder mündliche Bestätigung
– konkludente Handlungen
– Inanspruchnahme bzw. Entgegenahme von Leistungen

Wird der Vertrag vom Kunden nicht unterfertigt, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass die überlassenen Arbeitskräfte nach Übermittlung des Angebotes oder einer Auftragsbestätigung mit ihrem Arbeitseinsatz beginnen oder vom Kunden eingesetzt werden.

3. Leistungsumfang Arbeitskräfteüberlassung und rechtliche Grundlagen

3.1. Die Pink Orbit GmbH erklärt, über eine aufrechte Berechtigung für die Ausübung des Gewerbes der Arbeitskräfteüberlassung, zu verfügen. Sämtliche Bedingungen wie Stundensatz, Beginn und Dauer, usw. werden im Voraus schriftlich oder mündlich vereinbart, und gelten für die Dauer der jeweiligen Überlassung. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Arbeitskraft. Pink Orbit GmbH ist berechtigt, überlassene Arbeitskräfte jederzeit gegen andere, gleich geeignete, auszutauschen.

3.2. Pink Orbit GmbH beschäftigt Dienstnehmer zur Überlassung oder Bereitstellung an Dritte und übernimmt die Bereitstellung von Arbeitskräften an den Kunden. Die Überlassung erfolgt aufgrund dieser AGB. Es gelten insbesondere die Bestimmungen des AÜG, soweit sachlich auf die Leistungen von Pink Orbit GmbH anwendbar, sowie die anzuwendenden Kollektivverträge. Der Kunde verpflichtet sich, hinsichtlich der an ihn überlassenen Dienstnehmer, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Arbeitszeitgesetze und die jeweils geltenden Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.

3.3. Gegenstände der Arbeitskräfteüberlassungen sind die Bereitstellung von Arbeitskräften, nicht die Erbringung bestimmter Leistungen. Eine besondere Qualifikation der Arbeitskräfte ist nur dann geschuldet, wenn eine solche in Vertragsunterlagen ausdrücklich angeführt und von der Pink Orbit GmbH schriftlich bestätigt worden ist, ansonsten gilt eine durchschnittliche Qualifikation als vereinbart. Die Dienstnehmer der Pink Orbit GmbH arbeiten bei Bereitstellung von Arbeitskräften unter der Führung und Weisung der Pink Orbit GmbH nach Vorgabe des Kunden, bei Arbeitskräfteunterlassung unter der Führung, Weisung und Verantwortung des Kunden. Die Pink Orbit GmbH schuldet keinen wie immer gearteten Arbeitserfolg.

3.4. Pink Orbit GmbH hat die überlassenen Arbeitskräfte individuell getestet und einer sorgfältigen Auswahl unterzogen und leistet für die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit, sowie die generelle Eignung der überlassenen Arbeitskraft für die vereinbarte Tätigkeit Gewähr, jedoch nicht für eine besondere Qualifikation der überlassenen Arbeitskraft oder eine bestimmte Qualität der ausgeführten Arbeiten oder einen bestimmten Arbeitserfolg.


3.5. Der Kunde ist innerhalb der ersten vier Stunden ab Dienstantritt des überlassenen Dienstnehmers verpflichtet, eine eventuelle Nichteignung des überlassenen Mitarbeiters bei der Pink Orbit GmbH zu reklamieren, widrigenfalls Ansprüche auf Gewährleistung und Schadenersatz ausgeschlossen sind. Bei gerechtfertigter Reklamation innerhalb dieses Zeitraums werden die ersten vier Stunden des überlassenen Dienstnehmers nicht verrechnet.
Bei einer berechtigten Reklamation des Kunden (siehe oben) werden die vertraglichen Verpflichtungen von der Pink Orbit GmbH durch den Austausch der betroffenen Arbeitskraft durch eine geeignete Arbeitskraft innerhalb von drei Tagen erfüllt. Aus einem solchen Austausch innerhalb der obigen Frist kann der Kunde keine weitgehenden Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, ableiten. Solche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3.6. Die Überlassung der Pink Orbit GmbH Dienstnehmer durch den Kunden an Dritte ist unzulässig. Die Pink Orbit GmbH ist berechtigt, in Vertragsunterlagen namentlich angeführte oder überlassene Arbeitskräfte jederzeit durch andere gleichwertige Personen zu ersetzen.

3.7. Die Einzelheiten der Leistungserbringung (Laufzeit, Umfang, etc.) werden in einem Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder einer individuellen Vereinbarung festgelegt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.8. Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen auf den Webseiten, Social-Media-Auftritten oder sonstigen Werbematerialen der Pink Orbit GmbH verstehen sich nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind.

3.9. Die Pink Orbit GmbH ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistungserbringung der Hilfe von Subunternehmern zu bedienen.

3.10. Bei Arbeitskräftebereitstellung und Arbeitskräfteüberlassung ist ab einer Mitarbeiteranzahl von 5 Mitarbeitern ein Teamleiter und ab einer Mitarbeiteranzahl von 10 Mitarbeitern ein Head zu berücksichtigen. Der Teamleiter kann als vollwertiger Mitarbeiter angesehen werden, der als Ansprechpartner und Leiter des Teams vor Ort fungiert. Der Head ist verantwortlich für die Führung, Kontrolle, Unterstützung und Organisation des Ablaufs während einer Veranstaltung und ist eine zusätzliche Mitarbeiterposition.

3.11. Jegliche vereinbarten Termine sind grundsätzlich Plantermine. Sollten Termine insbesondere Arbeitseinsätze von überlassenen Arbeitskräften vom Kunden nicht wie vereinbart wahrgenommen werden und entstehen dadurch zusätzliche Kosten für die Pink Orbit GmbH so sind diese vom Kunden zu tragen.

4. Übernahme überlassener Arbeitskräfte/bereitgestellter Arbeitskräfte

4.1. Eine Übernahme von Dienstnehmern, die von Pink Orbit GmbH an den Kunden überlassen wurden bzw. sind, ist nach vorheriger gesonderter Vereinbarung, jederzeit möglich und wird, abhängig von der ununterbrochenen Überlassungsdauer, zu einem vor Übernahmebeginn vereinbarten Übernahmetarif, in Rechnung gestellt.

4.2. Bei einer Übernahme einer an den Kunde überlassenen Arbeitskraft ohne vorherige Vereinbarung, ist Pink Orbit GmbH berechtigt, den Gegenwert von 300 Stundensätzen, auf Basis des zuletzt für den jeweilig überlassenen Dienstnehmer angebotenen oder verrechneten Stundensatz, geltend zu machen.

4.3. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des fällig gestellten Betrages binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung durch Pink Orbit GmbH.

5. Verrechnungsbasis Arbeitskräfteüberlassung

5.1. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden (worunter auch eine bloße Ruf- oder Dienstbereitschaft fällt) nach den im jeweiligen Einzelvertrag sowie diesen AGB und allfälligen Anhängen getroffenen Vereinbarungen. Am ersten Tag eines Einsatzes wird immer mindestens ein ganzer Arbeitstag auf Basis des Arbeitszeitmodells des Kunden verrechnet.


5.2 Die geleisteten Arbeitsstunden sind von jedem Pink Orbit GmbH Dienstnehmer im Pink Orbit GmbH Formular “Stundenaufzeichnung“ bzw. im jeweiligen Kundenformular nach Stunden und Minuten aufzuzeichnen und vom Kunden zu bestätigen. Das ausgefüllte und bestätigte Formular “Stundenaufzeichnung“ ist vom Kunden am Folgetag, am Ende jeder Arbeitswoche oder bis spätestens Montag der Folgewoche (je nach Einsatzdauer) und zum Monatsende jeweils am ersten Arbeitstag des Folgemonats an Pink Orbit GmbH zu übermitteln. Bei nicht fristgerechter Übermittlung eines Zeitnachweises durch den Kunden ist Pink Orbit GmbH berechtigt, ohne weitere Nachfrage auf Basis der Normalarbeitszeit abzurechnen. Auf Verlangen von Pink Orbit GmbH sind die den Zeitnachweisen zugrunde liegenden Aufzeichnungen des Kunden zur Einsicht vorzulegen und eine Kopie dieser Aufzeichnungen auszuhändigen. Werden die Arbeitszeiten der Dienstnehmer mittels „elektronischer Zeiterfassung“ erhoben, so erfolgt die Abrechnung aufgrund der hierzu übermittelten bzw. zur Verfügung gestellten Daten.

6. Verrechnungsbasis Arbeitskräftebereitstellung

6.1. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden (worunter auch eine bloße Ruf- oder Dienstbereitschaft fällt) nach den im jeweiligen Einzelvertrag sowie diesen AGB und allfälligen Anhängen getroffenen Vereinbarungen. Die Mindestbehaltedauer eines Dienstnehmers der Pink Orbit GmbH ist 4 Stunden pro Arbeitstag.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, gesetzlich vorgegeben Pausenzeiten für das eingesetzte Personal einzuhalten.

6.3. Bei kurzfristigen Bestellungen für den aktuellen oder den darauffolgenden Kalendertag erlaubt sich die Pink Orbit GmbH eine Pauschale für die Organisation zu verrechnen.

6.4. Die geleisteten Arbeitsstunden sind von jedem Pink Orbit GmbH Dienstnehmer im Pink Orbit GmbH Formular “Stundenaufzeichnung“ bzw. im jeweiligen Kundenformular nach Stunden und Minuten aufzuzeichnen und vom Kunden zu bestätigen. Das ausgefüllte und bestätigte Formular “Stundenaufzeichnung“ ist vom Kunden am Folgetag, am Ende jeder Arbeitswoche oder bis spätestens Montag der Folgewoche (je nach Einsatzdauer) und zum Monatsende jeweils am ersten Arbeitstag des Folgemonats an Pink Orbit GmbH zu übermitteln. Bei nicht fristgerechter Übermittlung eines Zeitnachweises durch den Kunden ist Pink Orbit GmbH berechtigt, ohne weitere Nachfrage auf Basis der Normalarbeitszeit abzurechnen. Auf Verlangen von Pink Orbit GmbH sind die den Zeitnachweisen zugrunde liegenden Aufzeichnungen des Kunden zur Einsicht vorzulegen und eine Kopie dieser Aufzeichnungen auszuhändigen. Werden die Arbeitszeiten der Dienstnehmer mittels „elektronischer Zeiterfassung“ erhoben, so erfolgt die Abrechnung aufgrund der hierzu übermittelten bzw. zur Verfügung gestellten Daten. 

6.5. Die Pink Orbit GmbH ist berechtigt, die Leistungen gänzlich einzustellen oder eine weitere Leistungserbringung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, sollte es zu Zahlungsverzögerungen seitens des Kunden kommen.

7. Fakturierung und Zahlungsbedingungen Arbeitskräfteüberlassung/Arbeitskräftebereitstellung

7.1. Die Rechnung für den Arbeitseinsatz der Dienstnehmer von Pink Orbit werden am Ende des Arbeitsmonats bzw. zeitnahe nach dem Ende des Dienstes gelegt. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge netto Kassa zahlbar.

7.2. Bei Arbeitskräfteüberlassung, muss der Kunde Pink Orbit GmbH das Ende des Bedarfes für jeden Dienstnehmer so früh wie möglich bekannt geben, spätestens aber entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfrist von 2 Wochen für Arbeiter und 6 Wochen für Angestellte unter Einberechnung einer davor liegenden gesetzlichen Benachrichtigungsfrist des Betriebsrates im Ausmaß von 7 Tagen. Grund für diese Frist ist, dass die Pink Orbit GmbH gemäß § 105 Arbeitsverfassungsgesetz ein Vorverfahren bei Kündigungen einzuhalten hat. Bei Ende der Überlassung eines Pink Orbit GmbH Dienstnehmers wird sofort eine Rechnung gelegt.

7.3. Beanstandungen haben unverzüglich, spätestens eine Woche nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen; spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Fälligkeit des Gesamtbetrages bleibt davon unberührt. Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat ab dem Tage der Fälligkeit als vereinbart. Der Kunde ist weder zur Aufrechnung noch zur Zurückbehaltung gegenüber Pink Orbit GmbH berechtigt. Es sei denn, die Forderungen des Kunden wurden rechtskräftig festgestellt bzw. von Pink Orbit GmbH nicht bestritten. Überlassene Pink Orbit GmbH Dienstnehmer sind nicht inkassoberechtigt.


7.4. Sofern gesetzliche, kollektivvertragliche oder andere im Betrieb des Kunde für Dienstnehmer von Pink Orbit GmbH anwendbare Bestimmungen eine Erhöhung der Lohn- oder Lohnnebenkosten zur Folge haben (insbesondere Erhöhungen der Mindestlöhne), so ist Pink Orbit GmbH berechtigt, die Preise für seine Leistungen im Ausmaß der Erhöhung ab dem Tag der Erhöhung anzupassen. 

7.5. Es kommt der Stundensatz, welcher in der Vereinbarung zwischen der Pink Orbit GmbH und des Kunden getroffen wurde zur Verrechnung. Feiertagsstundensätze werden immer mit einem 100%igen Aufschlag berechnet sollte nichts anderes in der getroffenen Vereinbarung schriftlich festgehalten worden sein.

7.6. Die Pink Orbit GmbH ist berechtigt, die Leistungen gänzlich einzustellen oder eine weitere Leistungserbringung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, sollte es zu Zahlungsverzögerungen seitens des Kunden kommen.

8. Verrechnung Personalberatung

8.1. Ein Honoraranspruch für Pink Orbit GmbH entsteht auch dann zur Gänze, wenn der Kunde oder ein Dritter, an den der Kunden Bewerbungsunterlagen weitergegeben hat, mit einem von Pink Orbit GmbH vorgestellten Kandidaten einen Beschäftigungsvertrag (selbstständig oder unselbstständig) abschließt bzw. eine Einstellungszusage abgegeben wurde, oder wenn ein von Pink Orbit GmbH vorgestellter Kandidat für eine andere Position, als die für die er ursprünglich vorgestellt wurde, eingestellt bzw. selbstständig oder unselbstständig beschäftigt wird.

8.2. Die obigen Leistungen beinhalten keine Kosten für Rechts- und Steuerberatung. Sollten derartige Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Arbeitsvertrages erforderlich sein, vereinbart Pink Orbit GmbH eine zusätzliche Gebühr für die Bereitstellung dieser Leistungen.

8.3. Im Verlauf der Abwicklung eines Auftrages können unvorhergesehene Umstände den Kunden veranlassen, einen Auftrag aufzuheben. In einem solchen Fall verrechnet Pink Orbit GmbH anteilig die Leistungen, die bis zum Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung des Kunden erbracht wurden.

8.4. Die Pink Orbit GmbH ist berechtigt, die Leistungen gänzlich einzustellen oder eine weitere Leistungserbringung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, sollte es zu Zahlungsverzögerungen seitens des Kunden kommen.

8.5. Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat ab dem Tage der Fälligkeit als vereinbart.

8.6. Die Pink Orbit GmbH verrechnet je nach Arbeits- und Zeitaufwand eine Organisationspauschale, sofern nichts anderes schriftlich in der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden festgehalten wurde.

9. Verrechnung sonstiger Leistungen

9.1. Fahrtkosten (km Kosten sowie Fahrtzeit) werden ab einer einfachen Wegstrecke ab 15km ausgehend vom jeweiligen Bürostandort an den Kunden verrechnet. Kilometergeld wird Bürostandort – Einsatzort – Bürostandort mit € 0,42 je km verrechnet; zuzüglich wird die Anfahrtszeit des Dienstnehmers verrechnet.

9.2. Ab einer Entfernung von mehr als 200 km vom Firmensitz ist der Kunde verpflichtet, dem Dienstnehmer eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde dies nicht stellen können, so besteht die Möglichkeit eines Buy-Out in der Höhe der angefallenen Kosten seitens der Pink Orbit GmbH. Die Unterkunft wird dann von der Pink Orbit GmbH organisiert.

9.3. Ab einer Entfernung von 150 km vom Firmensitz und einer Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden, ist der Kunde verpflichtet, dem Dienstnehmer eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde dies nicht stellen können, so besteht die Möglichkeit eines Buy-Out in der Höhe der angefallenen Kosten seitens der Pink Orbit GmbH. Die Unterkunft wird dann von der Pink Orbit GmbH organisiert.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet, sofern nichts anderes schriftlich in der Vereinbarung festgehalten wurde, dem Dienstnehmer eine Verpflegung (Essen, Getränke) zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde dies nicht stellen können, so besteht die Möglichkeit eines Buy-Out in der Höhe der angefallenen Kosten seitens der Pink Orbit GmbH

9.5. Der Kunde ist verpflichtet dem Dienstnehmer bzw. der Pink Orbit GmbH sämtliche benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und bei Großveranstaltungen eine entsprechende Infrastruktur (Bürocontainer inkl. Einrichtung, Strom, Mitarbeiterakkreditierungen, etc.) aufzubauen. Sollte der Kunde dies nicht bereitstellen können, so besteht eine Möglichkeit des Buy-Outs in der Höhe der angefallenen Kosten seitens der Pink Orbit GmbH.

10. Stornokosten

10.1. Sobald das vom Kunden bestellte Personal vom Kunden bestätigt wurde, gilt die Einhaltung dieser Personalbestellung. Bei kurzfristiger Stornierung durch den Auftraggeber, innerhalb von 48 Stunden vor Dienstantritt, wird dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung von 25% des Stundensatzes der ausgefallenen Arbeitskraft in Rechnung gestellt.

10.2. Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltung, werden die jeweiligen Mindesteinsatzstunden (Service 4 Stunden, Küche 7 Stunden) in Rechnung gestellt.

11. Rechte und Pflichten

11.1. Der Einsatz von Pink Orbit GmbH Dienstnehmern für Tätigkeiten in einer höheren Beschäftigungsgruppe als zunächst vereinbart, verpflichtet den Kunden zur Bezahlung entsprechend erhöhter Verrechnungssätze an Pink Orbit GmbH. Wird der Pink Orbit GmbH Dienstnehmer beim Kunden für Tätigkeiten in einer niedrigeren Beschäftigungsgruppe als vereinbart eingesetzt, vermindert dies den Verrechnungssatz von Pink Orbit GmbH nicht. Dies gilt sinngemäß auch für den Einsatz von Pink Orbit GmbH Dienstnehmern an einem anderen Ort als zunächst vereinbart, soweit daraus ein erhöhter Anspruch des Pink Orbit GmbH Dienstnehmers (z.B. höheres Taggeld, Reisespesen o.ä.) resultiert.

11.2. Der Kunde haftet für die Richtigkeit dieser Angaben und verpflichtet sich, Nachzahlungsansprüche der Pink Orbit GmbH Dienstnehmer unter Berücksichtigung der dadurch entstehenden Mehrkosten an Pink Orbit GmbH zu bezahlen. Die Nachzahlung umfasst das Entgelt des Dienstnehmers, aliquote Honoraranteile und sämtliche Zusatzkosten.

11.3. Die Überwachung der sach- und fachgerechten Ausführung der Tätigkeit der Pink Orbit GmbH Dienstnehmer sowie das Weisungsrecht obliegen dem Kunden. Die Überlassung der Pink Orbit GmbH Dienstnehmer durch den Kunden an Dritte ist unzulässig.

11.4. Der Kunde verpflichtet sich, arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen eines Dienstnehmers (insb. unentschuldigtes Fehlen, Zu-spät-Kommen, etc.) Pink Orbit GmbH unverzüglich anzuzeigen.


11.5. Neuerungen auf Grund der AÜG Novellierung 2012: Der Kunde ist verpflichtet, Pink Orbit GmbH insbesondere über die voraussichtliche Dauer des Einsatzes, die benötigte Qualifikation des überlassenen Mitarbeiters und die damit verbundene kollektivvertragliche Einstufung, Zulagen und Zuschläge, als auch Sonderzahlungen und Aufwandsentschädigungen in den im Betrieb des Kunde für vergleichbare Arbeitnehmer für vergleichbare Tätigkeiten anzuwendenden Kollektivvertrag geltenden Bestimmungen , zu informieren. Der Kunde ist weiters verpflichtet, Pink Orbit GmbH über die Leistung von Nachtschwerarbeit und von Schwerarbeit zu informieren. Diese Informationspflicht gilt auch in Betrieben des Kunde die keinem KV, keiner Verordnung oder keiner sonstigen gesetzlichen Entgeltregelung unterliegen, d.h. der Kunde ist verpflichtet, die für vergleichbare Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten geltenden verbindlichen Entgeltregelungen (insbesondere eine BV zum Entgelt) bekannt zu geben.


11.6. Im Weiteren ist der Kunde verpflichtet, Pink Orbit GmbH über verbindliche Bestimmungen allgemeiner Art die sich auf Aspekte der Arbeitszeit und des Urlaubs beziehen, zu informieren. Dies gilt zum Beispiel für Betriebsurlaub, arbeitszeitfreie Tage oder Mehr- bzw. Überstundenarbeit. Die Verrechnung unserer Dienstleistung erfolgt auf Basis dieser verbindlichen Entgeltregelungen für die Dauer des Einsatzes.



Gibt der Kunde diese Regelungen verspätet oder unrichtig bekannt und entsteht der Pink Orbit GmbH hieraus ein Schaden (z.B. durch eine gerichtliche Betreibung einer Arbeitnehmerforderung) so ist der Kunde verpflichtet, Pink Orbit GmbH diesen Schaden sowie sämtliche damit verbundenen Kosten und Aufwendungen zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen Mitarbeiter über offene Stellen in seinem Betrieb, die besetzt werden sollen, zu informieren. Die Information hat durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, dem überlassenen Mitarbeiter zugänglicher, Stelle im Betrieb des Kunden zu erfolgen.


11.7. Der Kunde hat dem überlassenen Mitarbeiter Zugang zu den Wohlfahrtseinrichtungen und -Maßnahmen in seinem Betrieb unter den gleichen Bedingungen wie seinen eigenen Arbeitskräften zu gewähren, es sei denn, eine unterschiedliche Behandlung ist aus sachlichen Gründen gerechtfertigt. Zu den Wohlfahrtseinrichtungen und – Maßnahmen zählen insbesondere Kinderbetreuungseinrichtungen, Gemeinschaftsverpflegung und Beförderungsmittel. Hinsichtlich der Beschäftigung im Betrieb des Kunden gilt auch der Kunde als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte im Sinne der Gleichbehandlungsvorschriften und Diskriminierungsverbote, die für vergleichbare Arbeitnehmer des Kunden gelten. Gewährt der Kunde diesen Zugang zu Information, Einrichtung oder Behandlung ohne sachliche Rechtfertigung unterschiedlich und entsteht der Pink Orbit GmbH hieraus ein Schaden (z.B. durch eine gerichtliche Betreibung einer Arbeitnehmerforderung) so ist der Kunde verpflichtet, Pink Orbit GmbH diesen Schaden sowie sämtliche damit verbundenen Kosten und Aufwendungen zu ersetzen.

12. Arbeitnehmerschutz

12.1. Für die Dauer der Beschäftigung im Betrieb des Kunden hat der Kunde die Arbeitnehmerschutz- und Fürsorgepflicht im Sinne des AÜG zu beachten. Zur Wahrnehmung seiner Verpflichtungen als Arbeitgeber ist Pink Orbit GmbH innerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten und in Absprache mit dem Kunde Zutritt zu den Arbeitsplätzen seiner Dienstnehmer zu gewähren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für eine eigenmächtig veranlasste vertrags- oder gesetzeswidrige Beschäftigung der Dienstnehmer in seinem Betrieb und stellt Pink Orbit GmbH insoweit von jeder Haftung frei.

12.2. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Unterweisungs-, Aufklärungs- und Gefahrenabwehrmaßnamen zu setzen und den Pink Orbit GmbH Dienstnehmern die erforderlichen ordnungsgemäßen und sicheren Werkzeuge, die Ausrüstung, die Arbeitsmittel und die Arbeitsschutzausrüstung auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.

12.3. Der Kunde ist verpflichtet, Pink Orbit GmbH vor der Überlassung über die erforderliche Eignung und die erforderlichen Fachkenntnisse, über die erforderliche gesundheitliche Eignung und Untersuchungserfordernisse, über die Notwendigkeit einer besonderen ärztlichen Überwachung sowie über sämtliche Sicherheitsaspekte (insb. besondere Gefahren) des Arbeitsplatzes zu informieren und Pink Orbit GmbH im erforderlichen Ausmaß Zugang zu den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten zu gewähren. Der Kunde und Pink Orbit GmbH ist verpflichtet, auch die Pink Orbit GmbH Dienstnehmer entsprechend zu informieren. Die für die Tätigkeit der Pink Orbit GmbH Dienstnehmer notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorge-, Eignungs- und Folgeuntersuchungen werden vom Kunden bei Auftragserteilung und soweit erforderlich laufend benannt und veranlasst. Die Kosten trägt der Kunde. Die Überlassung darf nur erfolgen, wenn die allenfalls erforderlichen Eignungs- und Folgeuntersuchungen durchgeführt wurden und keine bescheidmäßige Feststellung der gesundheitlichen Nichteignung des Pink Orbit GmbH Dienstnehmers erfolgt ist, wovon sich der Kunde zu überzeugen hat.


12.4. Arbeitsunfälle der Pink Orbit GmbH Dienstnehmer sind Pink Orbit GmbH vom Kunden unverzüglich zu melden. Der Kunde ist zur Meldung des Arbeitsunfalls an die entsprechenden Behörden verpflichtet.

13. Haftung

13.1. Pink Orbit GmbH wählt die Pink Orbit GmbH Dienstnehmer bezüglich ihrer generellen Eignung zur Erfüllung der Anforderungen des Kunden mit kaufmännischer Sorgfalt aus. Mangels anderer Vereinbarung hat Pink Orbit GmbH nur für die durchschnittliche berufliche und fachliche Eignung des Dienstnehmers einzustehen.

Bei Verletzung dieser Verpflichtung haftet Pink Orbit GmbH dem Kunde nur für den unmittelbar durch Auswahlverschulden beim Dritten, also dem Kunden des Kunde, entstandenen Personen- und Sachschaden, jedoch nur insoweit, als Pink Orbit GmbH bei der Auswahl vorsätzliche oder krass grob fahrlässige Sorgfaltsverletzungen begangen hat und die mangelnde Eignung des Pink Orbit GmbH Dienstnehmers nicht ohnehin für den Kunde erkennbar war. Insbesondere haftet Pink Orbit GmbH daher nicht für direkt beim Kunden entstandene Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn.

13.2. Pink Orbit GmbH haftet keinesfalls soweit die überlassene Arbeitskraft mit Geldangelegenheiten, wie z.B. Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen, betraut wird. Die Haftung der Pink Orbit GmbH für überlassene Fahrer von Motorfahrzeugen, Baumaschinenführer und dergleichen ist ebenso ausgeschlossen. Es obliegt dem Kunden allein, sich gegen derartige Risiken zu schützen.

13.3. Sofern überlassene Arbeitskräfte für den Kunden Dienstfahrten mit dienstnehmereigenen Personenkraftwagen verrichten, übernimmt der Kunde die Haftung für etwaige Unfallschäden an diesen Personenkraftwagen, dem Unfallgegner und /oder Dritten und stellt die Pink Orbit GmbH ausdrücklich von jeder Haftung frei.

13.4. Benützt die überlassene Arbeitskraft zur Erbringung ihrer Arbeitsleistung Arbeitsgeräte, Maschinen, Fahrzeuge, etc. des Kunden, haftet die Pink Orbit GmbH nicht für daran oder dadurch entstehende Schäden. Vor dem Überlassen von Fahrzeugen bzw. Maschinen an die überlassene Arbeitskraft hat der Auftraggeber zu prüfen, ob die überlassene Arbeitskraft, die zum Lenken bzw. Bedienen derartiger Fahrzeuge bzw. Maschinen erforderliche Berechtigung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme besitzt.

13.5. Die Haftung der Pink Orbit GmbH im Zusammenhang mit der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunde ist jedenfalls mit der Höhe des jeweiligen Jahresumsatzes der Leistungen des Auftragnehmers, höchstens jedoch mit EUR 3.000,- beschränkt. 

13.6. Werden gegen die Pink Orbit GmbH, wegen unrichtiger oder unvollständiger Informationen des Auftraggebers aufgrund des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes im Zuge einer Arbeitskräfteüberlassung, Strafen verhängt, Entgeltnachforderungen gestellt und/oder werden Sicherheitsleistungen der Behörden beantragt, haftet der Kunde für dies.

14. Datenschutz

14.1. Bewerbungsunterlagen, die dem Kunden durch Pink Orbit GmbH übermittelt werden, bleiben im Eigentum von Pink Orbit GmbH. Bewerbungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch umgehend an Pink Orbit GmbH zu retournieren bzw. zu vernichten. Der Kunde verpflichtet sich, weder Bewerbungsunterlagen noch Daten der von Pink Orbit GmbH vorgeschlagenen Kandidaten an Dritte weiterzugeben, zu behalten oder zu kopieren. Beide
Vertragsparteien unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. 

14.2. Mitarbeiterdaten, die dem Kunden von Pink Orbit GmbH zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum von Pink Orbit GmbH. Sämtliche Mitarbeiterdaten sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch umgehend an Pink Orbit GmbH zu retournieren bzw. zu vernichten. Der Kunde verpflichtet sich, weder Mitarbeiterdaten noch Daten der von Pink Orbit GmbH bereitgestellten Dienstnehmer an Dritte weiterzugeben, zu behalten oder zu kopieren. Beide Vertragsparteien unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

15. Schriftform

Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen von einem Einzelvertretungsbefugten Vertreter von Pink Orbit GmbH unterfertigt werden.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Wege gemeinsamer Verhandlungen eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Überlassungsvertrages und der obsolet gewordenen Bestimmung entspricht.

17. Hinweise zur Sprachregelung

Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit wurde in diesen AGB auf die Unterscheidung in weibliche und männliche Schreibweise verzichtet und jeweils die männliche Form verwendet. Das betreffende Wort bezieht sich jedoch auf beide Geschlechter. So sind beispielsweise mit Dienstnehmer sowohl Dienstnehmerinnen als auch Dienstnehmer gemeint.

18. Referenzwerbung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Pink Orbit GmbH und verbundene Unternehmen seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich beschränkt auf Webseiten und Social-Media-Auftritten von Pink Orbit GmbH und verbunden Unternehmen verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. die Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werden. 

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, mit Ausnahme der Normen des UN-Kaufrechtes sowie der Verweisungsnormen. Gerichtsstand für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Pink Orbit GmbH und dem Kunden ist das für 1160 Wien sachlich und örtlich zuständige Gericht. Dies gilt auch wenn der Kunde seinen Unternehmenssitz außerhalb von Österreich hat und die Leistung nicht in Österreich erbracht wird.

Stand: 27.10.2020

Pink Orbit GmbH

Hasnerstraße 123

1160 Wien